Er gibt nicht auf: Nachdem sich Gemeinderat Manfred Schmidt (FBU) bereits wegen des Verkaufs des Waldstücks für den Kletterwald bei Vaterstetten den Landtag eingeschaltet hat, reichte er jetzt bei der Regierung von Oberbayern eine Aufsichtsbeschwerde gegen die vom Gemeinderat Ende November mehrheitlich abgesegnete Flächennutzungsplanänderung ein. Darin wirft er u.a. Landrat Robert Niedergesäß eine Einflussnahme auf die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg vor.
Nach Ansicht von Manfred Schmidt wurden bei Beratung und Beschlussfassung in allen Sitzungen des Bauauschusses und des Gemeinderats Vaterstetten zum Kletterwald die Bedenken und Anregungen von Verbänden und Behörden sowie von Privat-Einwendern nicht vorschriftsmäßig abgewogen. Die Entscheidung – so schreibt Schmidt –, seien “jeweils ohne nennenswerte Diskussion bei wenigen Gegenstimmen kritiklos gefällt” worden. Nach Schmidts Darstellung seien u.a. die Stellungnahmen des Bundes Naturschutz (BN), des Landesbundes für Vogelschutz (LbV), des Bayerischen Jagdverbandes (BJV), der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ und auch einiger Privat-Einwender nicht gebührend gewürdigt worden. Kritik übt Schmidt nicht zuletzt auch am Landratsamt Ebersberg: Hier hat er insbesondere die Untere Naturschutzbehörde im Visier, deren ursprünglich ablehnende Stellungnahmen seit dem Amtsantritt von Landrat Robert Niedergesäß im Frühjahr 2013 von Mal zu Mal „zahmer ausfallen“, wie er schreibt. Und: Schmidt unterstellt dem Landrat sogar eine direkte Einflussnahme auf die ihm unterstellte Untere Naturschutzbehörde. Schließlich sei Niedergesäß als Vaterstettener Bürgermeister von Anfang an ein Befürworter des „Klettergarten-Projektes“ gewesen.
Völlig unter den Tisch fallen lässt Schmidt dabei allerdings, dass die Anregungen der Fachbehörden und Verbände sehr wohl in die Ende November beschlossene Flächennutzungsplanänderung eingeflossen sind. In der fast zweijährigen Genehmigungsphase wurden die ursprünglichen Planungen aus November 2011 teilweise deutlich geändert und angepasst, um eben diese Stellungnahmen zu berücksichtigen. Insofern ist es eigentlich nur logisch, wenn im Zuge eines mehrstufigen Genehmigungsverfahrens auch eine Untere Naturschutzbehörde immer weniger zu kritisieren hat, schließlich wurden ihre Anregungen, soweit sie relevant waren, ja auch berücksichtigt.

Die “Komerzialisierung des Waldes” durch einen gewerblichen Kletterwald will Schmidt verhindern. (Foto: B304)
Damit sind derzeit insgesamt drei Schmidt’sche Klagen und Beschwerden gegen das vom Gemeinderat ursprünglich einstimmig befürwortete Kletterwaldprojekt anhängig. Denn zuvor beklagte Schmidt gegenüber dem Bayerischen Landtag den seiner Meinung nach gesetzwidrigen Verkauf der gemeindlichen Waldfläche an den künftigen „Klettergarten-Betreiber“. Eine weitere Beschwerde aus dem Hause Schmidt liegt der Regierung von Oberbayern wegen seines Verdachtes eines Unterwertverkaufes dieses Grundstücks vor.
Wie bei all seinen Klagen und Beschwerden gegen die Gemeinde Vaterstetten – zuletzt gegen den Verkauf des Grundstücks an der Schwalbenstraße zur Finanzierung des neuen Kinderhorts – dürfte Manfred Schmidt vermutlich auch mit seinen Einwendungen gegen den Kletterwald scheitern.