Ein wenig fühlte man sich an einen jener sprichwörtlichen „Schildbürgerstreiche“ erinnert. Ein offizieller Radweg war für Radfahrer gesperrt. Und außer einem B304.de-Leser schien das keinem aufgefallen zu sein. Nur der erhielt von offizieller Seite trotz Nachfrage bis dato keine Antwort. Also haben wir uns dem Fall angenommen und tatsächlich hat man nun reagiert. Seit kurzem hängt dort ein Zusatzschild, das Radfahrern die Fahrt auf diesem Teilstück des Münchner Radlrings erlaubt – ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen.

Erst durch das vor kurzem angebrachte Zusatzschild „Radfahrer frei“ darf der Münchner Radlring zwischen Keferloh und Haar auch tatsächlich von Radfahrern straffrei befahren werden. (Foto: Gemeinde Grasbrunn)
Vor einigen Wochen machte uns ein Leser darauf aufmerksam, dass der Weg zwischen Keferloh und dem Jagdfeld in Haar für die Durchfahrt von Fahrzeugen aller Art, also auch für Fahrräder gesperrt ist. Das Paradoxe daran: Der Weg ist Teil des Radlrings München und auch mit den entsprechenden Wegweisern versehen. Der Leser hatte diesbezüglich bereits bei der Gemeindeverwaltung Grasbrunn nachgefragt, von dort aber keine Antwort erhalten. Frustriert schrieb er uns, das Team von B304.de, per E-Mail an: „In allen Gemeinden wird immer groß getönt, wie viel Wert auf die Förderung des Radverkehrs gelegt wird, sobald es aber um die konkrete Beseitigung von Schwachstellen geht, passiert leider nicht mehr viel.“
Als B304.de daraufhin im Rathaus Grasbrunn nachhackte, kam tatsächlich eine Antwort. „Ihr Leser hat natürlich recht, dass durch die Beschilderung auch die Radfahrer vom Durchfahrtsverbot betroffen sind. Wir haben diesen Mangel behoben, d.h. ein Zusatzschild (Radfahrer frei) angebracht“, schrieb uns dieser Tage Otto Madejczyk, im Rathaus Grasbrunn zuständig u.a. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Seine Erklärung, warum es so lange dauerte, verwundert doch ein wenig: Das liege daran, so schreibt er, dass die Anfrage „leider“ an den zuständigen Sachbearbeiter für Radwege weitergeleitet worden sei. Wir fragen uns: Wieso leider? Wer soll den sonst dafür zuständig sein? Im Hintergrund scheinen die Behördenmühlen gewaltig gemahlen zu haben: Da es sich „um eine verkehrsrechtliche Angelegenheit handelt, wurde die Angelegenheit erst nach eingehender Prüfung durch das dortige Amt an die zuständige Straßenverkehrsbehörde abgegeben“, heißt es weiter in dem E-Mail.
Wie auch immer – Fakt ist, dass Radfahrer den Münchner Radlring zwischen Haar und Keferloh jetzt auch offiziell mit dem Fahrrad befahren dürfen, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Das ist doch schon mal was …