Auch wer betrunken mit dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein. Und auch Radler kontrolliert die Polizei, wie jetzt am Sonntagnachmittag in Vaterstetten. Dort war ein 48-jähriger mit seinem Fahrrad in Vaterstetten gestürzt und hatte sich eine stark blutende Kopfplatzwunde zugezogen. Weil sich der Mann von den alarmierten Rettungskräften nicht helfen lassen wollte, wurde die Polizei hinzu gerufen. Die Beamten stellten fest, dass der Mann stark alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,5 Promille. Der Radfahrer, der auch keinen Helm trug, wurde zur ärztlichen Versorgung ins Klinikum Ebersberg gebracht. Er muss mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Keine feste Promillegrenze für Radler
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob der Radfahrer im Besitz eines Führerschein ist, wenn ja droht ihm zudem ein Fahrverbot. Denn was viele nicht wissen, ab 1,6 Promille ist der „Lappen“ auch auf dem Fahrrad in Gefahr. Dabei ist es völlig egal, ob der betrunkene Radler andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder nicht. Eine feste Promillegrenze gibt es – entgegen anderslautender (Stammtisch)Meinungen – bei Radfahrern übrigens nicht. Wird der Fahrradfahrer verkehrsauffällig, kann die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 0,5 Promille (=Ordnungswidrigkeit) auch für Radfahrer herangezogen werden. Baut der Fahrradfahrer sogar einen Unfall, so ist auch für ihn – wie bei Autofahrern – die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Bei diesem Wert droht der Verlust des Führerscheins, sofern der Radfahrer eine angeordnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung („Idiotentest“) verweigert oder beim Test durchfällt. Zusätzlich zu den Kosten der Untersuchung droht ein saftiges Bußgeld in bis zu vierstelliger Höhe und Punkte in Flensburg.