… beantragt das Möbelhaus Segmüller für Parsdorf vier Jahrmärkte mit verkaufsoffenen Sonntagen. Und alle Jahre wieder setzt Gemeinderat Manfred Schmidt (FBU) alle Hebel in Bewegung, um diese zu verhindern. Und alle Jahre wieder wird die für die Märkte erforderliche Verordnung vom Gemeinderat genehmigt.
Seit 1999 finden vier Mal im Jahr in Parsdorf Märkte statt, seit 2002 erlaubt die Gemeinde Vaterstetten per Verordnung dass an diesen Markttagen die Verkaufsstellen in Parsdorf nachmittags geöffnet haben dürfen. Und seither wettert alljährlich der FBU-Einzelkämpfer im Gemeinderat, Manfred Schmidt, gegen diese Verordnung. Schmidts Widerstand, der fast schon an den Kampf der Hauptperson des Romans „Don Quixote de la Mancha“ von Miguel de Cervantes gegen Windmühlen erinnert, gipfelte zuletzt in einer Popularklage, die allerdings vom Bayerischen Verfassungsgerichtshofs am 21. Dezember 2011 abgeschmettet wurde. Demnach ist die „Rechtsverordnung der Gemeinde Vaterstetten über die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

Die Marktsonntage in Parsdorf nutzen auch Vaterstettener Firmen regelmäßig, um sich zu präsentieren, hier z.B. Elmar Kaufmann, Vorsitzender des örtlichen Gewerbeverbands. (Foto: B304)
In Erwartung eines weiteren – bei seinen Gemeinderatskollegen gefürchteten – Schmidt’schen Monologs beantragte der CSU-Fraktionsvorsitzende Michael Niebler in der letzten Gemeinderatssitzung vor dem Tagesordnungspunkt eine Redezeitbeschränkung. Die letztlich nicht notwendig war, denn Schmidt beschränkte sich auf wenige Minuten, in denen er seine Argumente ungewöhnlich knapp darlegte. Mit ihm an einem Strang zogen Günter Lenz (SPD), der im Interesse der Arbeitnehmer gegen Geschäftsöffnungen am Sonn- und Feiertagen ist, und Stefan Ruoff (Grüne), der sich der religiösen Argumentation von Schmidt (Sonntagsruhe) anschloss. Wobei sich in dieser Frage nicht einmal die Kirchen einig sind. Während die katholische Kuratie Neufarn keine Bedenken gegen die Sonntagsöffnung der Einzelhandelsgeschäfte in Parsdorf äußerte, sprach sich die evangelische Kirchengemeinde Feldkirchen in ihrer Stellungnahme klar dagegen aus, da verkaufsoffene Sonntage dem 3. Gebot „Du sollst den Feiertag heiligen“ widersprechen. Das war im übrigen die einzige ablehnende Stellungnahme. Gewerkschaften, Handelskammer und der Landesverband Bayerischer Einzelhandel gaben trotz Aufforderung keine Stellungnahme ab. Die Kreisverwaltungsbehörde, die katholische Kirche sowie die IHK haben der Öffnung der Verkaufsstellen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugestimmt.
Gegen die Stimmen von Manfred Schmidt, Günter Lenz und der drei Grünen Gemeinderäte Stefan Rouff, Günter Glier und Axel Weingärtner machte der Gemeinderat für das Jahre 2014 den Weg frei für vier sonntägliche Marktveranstaltungen. Sie finden am 26. Januar, am 6. April, am 5. Oktober und am 9. November statt. Und wie alle Jahre dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte in Parsdorf an diesen vier Sonntagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Also alles wie gehabt? Nein nicht ganz: Da aufgrund der Bauarbeiten zur Erschließung des neuen Gewerbegebietes Parsdorf mit Beeinträchtigungen der Verkehrssituation zu rechnen ist, die sich auch auf die Marktsonntage auswirken werden, wurde die Rechtsverordnung für das Jahr 2014 um den Zusatz ergänzt, dass „die verkehrliche Belange im Ortsteil Parsdorf zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen sind bei der unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Ebersberg durch die Betreiber der Verkaufsstellen vorab zu beantragen.“